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Gemäss einer Regelung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) dürfen schienengebundenen Fahrzeuge, inklu­sive alle Zweiwegefahrzeuge, sowohl auf Rangierfahrstrassen als auch auf einem gesperrten Strecken­gleis einer Baustelle nur noch unter der Verantwortung eines offiziell zugelassenen Eisenbahnverkehrs­unter­nehmens (EVU) eingesetzt werden.

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